Bundeskabinett beschließt Änderung der Tierärztegebührenordnung

Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,

die Bundesregierung hat eine Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beschlossen, die im Februar 2020 in Kraft getreten ist.

Neben einer Anpassung des Wegegeldes bei Hausbesuchen und der Veränderung der als Notdienstzeiten geltenden Nacht – und Wochenendstunden beinhaltet die Änderungsverordnung die Einführung einer Notdienstgrundgebühr von 50,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für im Notdienst zu behandelnde Patienten. Darüber hinaus muss im Notdienst außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten zwingend mindestens der zweifache Gebührensatz abgerechnet werden.

Mit dieser neuen Regelung will die Regierung dazu beitragen, dass freiberufliche Tierärzte und Kliniken den tierärztlichen Notdienst weiterhin leisten können. Denn die Versorgung schwer kranker Tiere im Notdienst ist in vielen Gegenden Deutschlands inzwischen durch den Mangel sowohl an Tierärzten als auch an Tierärztlichen Fachangestellten stark gefährdet. Tierkliniken und Tierärzte können diese Dienste, vor allem nachts, deshalb nur leisten, wenn sich die Personal- und die laufenden Betriebskosten auch durch die Notdienste finanzieren lassen. Die neue Verordnung soll helfen, diese Situation zu verbessern.

Die neuen Gebühren im Notdienst sind für alle Tierarztpraxen und -kliniken verbindlich vorgeschrieben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte auch der beiliegenden Pressemeldung des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

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