Seit Ende 2014 gelten teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU. Betroffen sind in erster Linie Hund und Katze aber auch Frettchen.
Das Tier muss auf jeden Fall gechippt sein, Tätowierungen sind nur dann zulässig, wenn sie gut lesbar sind und noch vor dem 03. Juli 2011 angebracht wurden. Seit dem 29.12. 2014 gibt es neue Heimtierausweise, aber alle bis dahin ausgestellten Papiere behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit.
Neu ist, das auf der Innenseite der Tierarzt einige Angaben mehr eintragen muss. Der Tierhalter muss diese Angaben mit seiner Unterschrift bestätigen. Anschließend wird die Seite vom Tierarzt laminiert. Damit soll eine Fälschung ausgeschlossen werden. Ähnlich ist es mit den Impfaufklebern. Auch diese werden laminiert. Einige Neuerungen gelten für die Tollwutimpfung und das Reisen mit Welpen:
Für Reisen in der EU ist ein Mindestalter für die Tollwutimpfung von 12 Wochen vorgegeben.Für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich. Dies bedeutet im Falle eine Erstimpfung oder bei Ablauf der Gültigskeitdauer der letzten Tollwutimpfung, dass die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.
Besonders wichtig sind die Neuerungen für Welpen.
Welpen dürfen seit Jahresbeginn 2015 nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung nach Deutschland einreisen.
Aus den Vorgaben für das Mindestalter für die Tollwutimpfung und die Ausbildung des Impfschutzes ergibt sich somit, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland mitgenommen werden dürfen. Dies gilt auch für die Durchreise im Transitverkehr.l
Für Reisen in anderes Mitgliedsstaaten sollte man sich rechtzeitig über die dort für Welpen geltenden Vorgaben informieren.
Quelle: Bundesverband für Tiergesundheit e.V.