Bundeskabinett beschließt Änderung der Tierärztegebührenordnung

Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,

die Bundesregierung hat eine Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beschlossen, die im Februar 2020 in Kraft getreten ist.

Neben einer Anpassung des Wegegeldes bei Hausbesuchen und der Veränderung der als Notdienstzeiten geltenden Nacht – und Wochenendstunden beinhaltet die Änderungsverordnung die Einführung einer Notdienstgrundgebühr von 50,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für im Notdienst zu behandelnde Patienten. Darüber hinaus muss Weiterlesen